Die Berechnung der Grundsicherung hängt von sehr vielen Faktoren ab. Neben den bestehenden Einkünften auch von besonderen Ausgaben und im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen.
Die Grundsicherung bezeichnet die Unterstützung Bedürftiger, die aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung nicht mehr selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Renten sind häufig so niedrig, dass eine vollständige Versorgung der Bedürfnisse mit diesem Einkommen nicht mehr gegeben ist. Der Staat hilft dann mit einer zusätzlichen Zahlung weiter. Damit jeder das Nötigste erhält, stellte der Staat Regelungen zur Berechnung der Grundsicherung auf. Die Standardberechnung ergibt sich schon aus wenigen Zahlen:
Für eine allein lebende Person ist ein Betrag von 359 Euro vorgesehen, der jeden Monat zur freien Verfügung stehen soll. Dazu kommen die Miete und die Heizkosten, bei Schwerbehinderten ein Zuschlag von siebzehn Prozent. Die Summe dieser Zahlen wird mit der Rente, die jemand erhält, verglichen. Fehlt etwas zu dem so berechneten Minimum, wird der Betrag aufgestockt. Bei Paaren wird für jeden gesondert eine Berechnung angestellt. Der Betrag, der frei zur Verfügung stehen soll, wird allerdings hier mit nur 329 Euro veranschlagt. Besteht bei einem Partner ein Überschuss, wird dem anderen nur gezahlt, was nach der Übertragung des Überschusses noch zum errechneten Minimum fehlt. Beiträge für Krankenkassen und Pflegeversicherungen werden in dieser Berechnung der Grundsicherung ebenfalls berücksichtigt und vom erlangten eigenen Einkommen vor der Berechnung des Fehlbetrages abgezogen.
Mit diesen Berechnungen soll garantiert werden, dass auch die Menschen, die nicht mehr arbeiten können, über eine ausreichende finanzielle Versorgung verfügen. Im Gegensatz zu den Arbeitslosenunterstützungen sind diese Zahlungen nicht an den Willen gebunden, sich bald wieder eine Arbeitsstelle zu suchen. Es gibt dennoch viel Kritik, weil die siebzehn Prozent zusätzliche Versorgung, im Falle einer Schwerbehinderung nur selten an den jeweiligen Fall angepasst sind. Manche Behinderungen verursachen höhere Kosten, die nur schwer von den Personen selbst getragen werden können. Besonders, wenn jemand durch die Behinderung schon jung arbeitsunfähig wurde und sich daher keine Rentenansprüche, die seinen Bedürfnissen entsprechen, erarbeiten konnte, scheint die pauschale Berechnung unfair.