Was ein privater Darlehensvertrag beinhalten sollte

Bei finanziellen Engpässen ist es oft günstiger und unbürokratischer, Geld von Freunden oder Bekannten auszuleihen als einen Kredit bei der Hausbank zu beantragen. Doch auch hierbei gilt es einige Punkte zu beachten.

Viele Menschen sind sehr froh, bei finanziellen Engpässen auf einen hilfsbereiten Freundes- oder Familienkreis zurückgreifen zu können und sie nehmen entsprechende Hilfsangebote gerne an. Bekanntlich hört jedoch die Freundschaft beim Geld auf. Damit das gute Miteinander unter der finanziellen Hilfe nicht leidet, ist es sinnvoll, wenn zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer ein privater Darlehensvertrag abgeschlossen wird. Darin sollten alle relevanten Rahmenbedingungen der Kreditvergabe geregelt und schriftlich fixiert werden, damit es nicht im Nachhinein zu Unstimmigkeiten oder bösen Überraschungen kommt.

Zunächst sollten in einem solchen Dokument - neben Nennung des Kreditgebers und des Kreditnehmers - der Kreditbetrag, der eventuell vereinbarte Zinssatz und die Rückzahlungsart benannt sein. Letztere kann zum Beispiel die Rückzahlung in einer Summe zu einem bestimmten Termin oder auch die Ratenzahlung über eine längere Laufzeit sein. Je nach Höhe des Kredites ist es auch durchaus sinnvoll, wenn Sicherheiten für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers festgelegt werden, wie beispielsweise die Bürgschaft eines Dritten, das Pfandrecht auf ein Kraftfahrzeug oder eine notariell beurkundete Grundschuld auf eine Immobilie. Um rechtsgültig zu werden, muss der ausgearbeitete Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet werden.