Hauptaufgabe ist das Vermitteln von Verträgen zwischen Versicherungen und dem Kunden. Grundsätzlich sind Makler Kaufleute nach dem Handelsrecht und sind nicht an die unterschiedlichen Versicherungen gebunden.
Um die Rechte und Pflichten zwischen dem Makler und den Versicherungen zu definieren, wird ein sogenannter Maklervertrag abgeschlossen. In diesem Vertrag werden ebenso die Leistungen, wie zum Beispiel Betreuung der Kunden sowie die Vermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes für den Kunden festgehalten. Somit entsteht ein hohes Maß an Verantwortung für diesen Beruf. Die Rechte und Pflichten zwischen dem Makler und seinem Kunden werden durch einen sogenannten Vermittlungsauftrag geregelt. Dies erfolgt ebenso schriftlich. In erster Linie muss der Makler seinem Kunden gegenüber loyal sein.
Seit dem Jahr 2007 ist der Beruf des Maklers zu einer zulassungs- und registrierungspflichtigen Tätigkeit geworden. Die Registrierung erfolgt bei der entsprechenden Industrie- und Handelskammer. Um eine Zulassung zu erlangen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Eine der wichtigsten Voraussetzung ist eine absolute Zuverlässigkeit. Hierzu wird die Zuverlässigkeit sowie die geordneten Vermögensverhältnisse des Antragssteller überprüft. Wobei bei den Vermögensverhältnissen nur geprüft wird, ob in den letzten fünf Jahren ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragstellers eröffnet wurde. Die Zuverlässigkeit wird dahin gehend geprüft, ob in den letzten fünf Jahren der Antragsteller wegen eines Verbrechens, wie zum Beispiel Diebstahl, Unterschlag, Betrug, Geldwäsche, etc. verurteilt wurde. Die zweite Voraussetzung für die Zulassung ist ein Sachkundenachweis des Antragsstellers. Hier muss der Antragssteller beweisen, dass er über genügend Sachkenntnisse verfügt, um diesen Beruf auszuüben. Mittels abgeschlossenem Studium, Ausbildung, etc. muss er dies schriftlich beweisen. Die dritte und letzte Voraussetzung ist der Nachweis über den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Diese Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung muss eine Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall in Höhe von 1.130.000,00 Euro enthalten. Hinzu kommt eine Versicherungssumme in Höhe von 1.700.000,00 Euro für alle Versicherungsfälle. Die Versicherungssummen müssen jährlich gelten.