Wie Arbeitnehmer eine Gewerkschaft gründen können

In Tarifverhandlungen vertreten Gewerkschaften die Arbeitnehmerseite und versuchen, für die Angestellten in der jeweiligen Branche eine lukrative Gehaltserhöhung oder bessere Arbeitsbedingungen zu erzielen.

Eine Gewerkschaft ist dafür zuständig, die Interessen von Arbeitnehmern zu vertreten. Zu diesem Zweck gibt es in den meisten Ländern gleich mehrere Organisationen, die sich bei ihrer Tätigkeit jeweils auf bestimmte Branchen beschränken. Die Hauptaufgabe besteht hierbei im Aushandeln von Tarifverträgen und in der allgemeinen Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Dazu setzen sich Vertreter der Gewerkschaft mit Mitgliedern der Arbeitgeberverbände zusammen. Hierbei erläutern beide Seiten ihre Vorstellungen und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Ist dieses Vorhaben nicht erfolgreich, können die Gewerkschaften Streiks organisieren. Im ersten Schritt finden diese meist nur stundenweise statt und werden schrittweise verlängert, um die Arbeitgeber unter Druck zu setzen. Finanziert werden diese Arbeitskämpfe über sogenannte Streikkassen, die aus den Beiträgen der Gewerkschaftsmitglieder gebildet werden.

Manche Arbeitnehmer sind mit der Arbeit ihrer Gewerkschaft nicht zufrieden, da sie sich bessere Tarifabschlüsse erhoffen oder allgemein keine ausreichende Verbesserung ihrer beruflichen Situation wahrnehmen. Daher spielen viele mit dem Gedanken, eine eigene Gewerkschaft für ihre Berufsgruppe zu gründen. Rechtlich ist dies zwar durchaus möglich, lohnt sich aber nicht in jedem Fall. Vor allem müssen ausreichend Mitglieder vorhanden sein, da sich sonst weder ausreichende Streikkassen bilden lassen noch Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt werden kann. Wer eine Gewerkschaftsgründung plant, sollte sich daher zunächst informieren, ob diese bei vielen Mitarbeitern desselben Bereiches auf Interesse stößt. Anschließend muss man eine Satzung formulieren, in der die Ziele der Organisation klar benannt werden, hier also vor allem das Aufnehmen von Tarifverhandlungen. Da es hierbei zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten gilt, sollte man sich bei der Gründung einer Gewerkschaft und dem Erstellen der Satzung von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Organisations- oder Formulierungsfehler können hier schnell dazu führen, dass die Gewerkschaft nicht anerkannt wird. Selbiges gilt, wenn sie zu klein ist, um die Arbeitnehmerinteressen tatsächlich vertreten zu können.